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Unfallinstandsetzung – richtig abgerechnet Drucken

Plattling. In zwei Fachseminaren haben sich Vertreter von Kfz-Werkstätten und Autohäusern der Kfz-Innung Niederbayern über die richtige Abrechnung bei der Unfallschadeninstandsetzung weitergebildet.  

Franz Plöchinger, Inhaber des gleichnamigen Ingenieurbüros Plöchinger, referierte im neu eröffneten Seminarraum des ZFT (Zentrum für Fahrzeugtechnik) über die korrekte Unfallschadenabrechnung und zeigte auf, mit welchen Vorgehensweisen einige Versicherer Teilbeträge in Rechnungen kürzen.

Der Geschäftsführer der Kfz-Innung Niederbayern, Winfried Bayer erläuterte die Dringlichkeit der Thematik. Fast täglich würden sich Kfz-Meisterbetriebe an ihre Innung wenden und das Vorgehen einiger Versicherer beklagen. Verschiedene Rechnungspositionen wie bspw. Stundenverrechnungsätze, Lackierkosten, Kostenvoranschläge oder Mietwagenkosten würden nach Aussagen der Betriebe ohne Rechtsgrundlage willkürlich gekürzt, so Bayer.


Franz Plöchinger zeigte den Seminarteilnehmern weitere verbraucherunfreundliche Methoden etlicher Versicherer auf. Leider gingen manche Versicherer immer mehr dazu über, Versicherungsverträge mit Werkstattbindung anzubieten und diese ihren Kunden – sprich Autofahrern – mit einem Nachlass auf den Versicherungsbeitrag schmackhaft zu machen. Was gut klingt, sei jedoch nicht immer gut – zumindest nicht für den Versicherungsnehmer!


Wer einen Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung abschließt, hat im Schadensfall mit Nachteilen zu rechnen. Der Kunde gibt als Versicherungsnehmer nahezu alle Möglichkeiten aus der Hand, um zu bestimmen, in welcher Werkstatt das Fahrzeug repariert werden soll. Durch die im Versicherungsvertrag vereinbarte Werkstattbindung kann die Versicherung vorschreiben, welchen Reparaturweg das Auto nimmt. Der Kunde hat keinen Einfluss darauf, in welcher Werkstatt sein verunfalltes Fahrzeug wieder in Stand gesetzt wird. Unter Umständen kann es deshalb passieren, dass das „geliebte Auto“ in einem Betrieb repariert wird, in dem beispielsweise keine vertieften Kenntnisse zu den Eigenheiten von komplizierten Karosserieaufbauten bestehen, herstellerspezifisches Wissen hinsichtlich der Karosseriestruktur und der Besonderheiten von modernen Werkstoffen im Karosseriebau fehlen oder der kein Meisterbetrieb der Kfz-Innung ist.


Will der Kunde seinen Wagen in der Fachwerkstatt seines Vertrauens reparieren lassen?
Die Versicherung wird das - unter Hinweis auf die Vertragsbedingungen – mit hoher Wahrscheinlichkeit ablehnen! Widersetzt sich der Kunde dieser Weisung, dann muss er befürchten, dass seine Versicherung die Erstattungsleistungen kürzt.
Es kann sogar noch schlimmer kommen: So hat beispielsweise eine große Versicherung zu Jahresbeginn ihre den Kaskoschaden betreffenden Versicherungsbedingungen noch weiter verschärft. Als einer der ersten Versicherer verwendet sie Bedingungen, die sogar bis zu einer 100%igen Leistungskürzung für den Versicherungsnehmer bei Nichteinhaltung der Werkstattbindung führen können. Zudem können Konflikte mit der Herstellergarantie insbesondere bei Neuwagenkauf, Leasing- und Finanzierungsverträgen entstehen. Auch Betriebe, die vor der Wahl stehen, selbst eine Partnerwerkstatt zu werden, sollten dieses Vorhaben genau prüfen, so Plöchinger Autofahrer sollten stets darauf achten, für welchen Tarif sie sich entscheiden – „denn der Schuss kann nach hinten losgehen“. Die Kfz-Innung und das Ingenieurbüro Plöchinger empfehlen vielmehr die Kaskovariante, die die freie Wahl der Reparaturwerkstatt ohne Einschränkungen bei den Versicherungsleistungen ermöglicht.

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Kfz-Innung Niederbayern im Dezember 2014




 

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