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4.5 Kaskotarif mit Werkstattbindung: Autofahrer erlebt böse Überraschung Drucken

Welche böse Überraschung man mit der Wahl eines „günstigen“ Kaskotarifs mit Werkstattbindung erleben kann, zeigt ein kürzlich vom Amtsgericht München veröffentlichtes Urteil. Fast 1.000 Euro kostete in diesem Fall einem Autofahrer die Einsparung von schätzungsweise 50 bis 100 Euro Prämie pro Jahr. Denn der Autofahrer hatte den Hagelschaden seines Fahrzeugs nicht in einer Partnerwerkstatt der Versicherung, sondern in einer freien Werkstatt reparieren lassen. Über die möglichen Folgen war er nach eigener Auskunft nicht informiert gewesen. Außerdem hätte er bei der Partnerwerkstatt auf einen Reparaturtermin mehr als einen Monat warten müssen. All diese Argumente nutzten dem Autofahrer wenig. Das Amtsgericht wies die Klage ab. Die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) seien eindeutig.

 

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Die Versicherung sei berechtigt, 15 Prozent der Reparaturkosten von der Erstattung abzuziehen – auch wenn die Reparatur in einer anderen Werkstatt zum gleichen Preis möglich sei. Selbst den Einwand der langen Wartezeit ließ das Gericht nicht gelten, da eine solche bei vorliegendem Hagelschaden zumutbar sei (Urteil des AG München vom 26.09.2014, Az.: 122 C 6798/14).

 

Fazit: Kaskoversicherungen mit Werkstattbindung sind möglicherweise nur auf den ersten Blick mit Vorteilen verbunden. Wer als Autofahrer auf Vertrauen und Qualität setzt, sollte sorgsam abwägen, welche Versicherung er wählt.

 

Bestellschein: Flyer Versicherung

 

Auszug aus Rundschreiben 6/2015





 

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