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2.3 Umgang mit Airbag & Co – Aktueller Stand Drucken

In fast allen Fahrzeugen, die zur Reparatur in die Werkstätten gebracht werden, sind heutzutage Rückhaltesysteme verbaut. Sowohl für die Diagnose-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten als auch beim Lagern und Entsorgen dieser Airbags oder Gurtstraffer sind Fachkundenachweise der ausführenden Personen gefordert bzw. müssen Dokumentationspflichten erfüllt werden.


In jedem Kfz-Betrieb muss deshalb mindestens eine verantwortliche Person beschäftigt sein, sodass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden können.
Auch ist für die Lagerung pyrotechnischer Rückhaltesysteme in kleinen Mengen eine Liste zu erstellen, aus der die jeweilige NEM (Netto-Explosivmasse) des Einzelbauteils und der Gesamtlagermenge hervorgeht.

Zur bestmöglichen Umsetzung der Vorgaben wurde eine Infobroschüre erstellt, die Sie zusammen mit einer am Bildschirm ausfüllbaren Listenvorlage für die NEM über unseren Infoservice als Download abrufen können.
Für weitere Fragen stehen für Sie die Mitarbeiter der Innung bzw. die technischen Betriebsberater zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Arbeitgeberpflichten bei einer Missachtung der obigen Qualifikationsvorgaben verletzt werden, was zu Haftungsproblemen bei Arbeitsunfällen führen kann!!

Info-Service: Information Pyrotechnische Rückhaltesysteme
Info-Service: Liste NEM ausfüllbar

Auszug aus Rundschreiben 5/2018


 

 

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