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2.1 Neues Förderprogramm für die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiege-Assistenz-Systemen („AAS“) Drucken

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) legte noch Ende 2018 ein neues Förderprogramm für die freiwillige Aus- und Nachrüstung von Nutzfahrzeugen, d. h. LKW und Busse ab 3,5 Tonnen mit Abbiege- Assistenz-Systemen auf.

Dieses Programm, kurz „AAS“ genannt, löst bei mautpflichtigen Nutzfahrzeugen ab 7,5 Tonnen das bisherige Programm zur Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs ab.

Anträge im Förderprogramm „AAS“ können ab sofort gestellt werden. Das Förderprogramm ist zunächst bis zum Ende des Jahres 2024 befristet. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Der Antrag ist für das laufende Jahr spätestens zum 15. Oktober einzureichen.
Zuwendungsberechtigt sind Eigentümer, Halter, Leasingnehmer und Mieter von in Deutschland zugelassenen förderfähigen Kraftfahrzeugen. Förderfähig sind alle AAS, welche die am 15. Oktober 2018 im Verkehrsblatt veröffentlichten technischen Kriterien erfüllen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das e-Service-Portal des BAG.

Gefördert werden höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Einzelmaßnahme und max. 10 Maßnahmen pro Jahr und Zuwendungsberechtigten.

Eine genaue Übersicht erhalten Sie über die Seite https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/AAS/ AAS_2019/aas_2019_node.html

Die Förderrichtlinie sowie das Verkehrsblatt mit den technischen Kriterien erhalten Sie über unseren Info-Service oder als Download im internen Mitgliederbereich unserer Webseite. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die betriebswirtschaftliche und die technische Beratung Ihrer Innung.


Auszug aus Rundschreiben 02/2019


 

 

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