Betriebsanweisung „Dieselmotorenemissionen (DME)“ als Neufassung verfügbar |
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Am 18. März 2019 wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Neufassung der TRGS 554 (Techn. Regel für Gefahrstoffe) mit dem Stand 01/2019 veröffentlicht.
Darin wurden im Wesentlichen folgende Neuerungen fixiert:
• Anpassung der Gefährdungsbeurteilung und der Schutzmaßnahmen an die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für Dieselmotoremissionen (insbesondere Dieselrußpartikel (EC), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Kohlenstoffmonoxid (CO)). • Überarbeitung der Schutzmaßnahmen. • Aktualisierung für besondere Arbeitsbereiche und Tätigkeiten.
Um die Erfüllung Ihrer Arbeitgeberpflichten im Bereich Arbeitsschutz zu erleichtern wurde verbandsseitig eine Muster-Betriebsanweisung für Dieselmotorenemissionen entwickelt. Sie erhalten dieses Arbeitspapier zum Aushang in Ihrem Betrieb sowie eine generelle Information der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) zu diesem Thema über unseren Info-Service oder als Download im internen Mitgliederbereich unserer Webseite. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter der Innung bzw. die technischen Berater des Landesverbandes für Sie zur Verfügung.
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