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Erst fragen, dann einstellen: Zustimmung für Neueinstellungen bei Kurzarbeit Drucken

Trotz der wirtschaftlichen Schwierigkeiten und der teils noch andauernden Kurzarbeit planen manche Betriebe, neue Mitarbeiter einzustellen.

Sofern Sie noch für Ihre Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beziehen, müssen Sie unbedingt vor der Einstellung die Zustimmung des zuständigen Arbeitsamts einholen. Denn grundsätzlich  ist während der Kurzarbeit eine Neueinstellung nicht zulässig. Bei der Absprache mit Ihrer Agentur für Arbeit müssen Sie dann die „zwingenden Gründe“ für die Neueinstellung darlegen (z.B. Ausgleich von Fluktuation, erfolgreiche Suche nach einem Spezialisten). Erst nach erfolgter Zustimmung durch die Behörde können Sie die Neueinstellung durchführen, ohne den Anspruch auf Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter zu gefährden. Achten Sie darauf, die Zustimmung der Agentur für Arbeit für die jeweilige Neueinstellung aufzubewahren.

Bei der Übernahme von Azubis nach Ende der Ausbildungszeit zeigen sich die Behörden sehr kooperativ, Sie sollten jedoch auch hier frühzeitig das Einverständnis der Arbeitsagentur einholen.

 


 

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