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Dienstwagenbesteuerung und E-Mobilität: Kaufpreisgrenze wurde angehoben Drucken

Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets wurde bei der Besteuerung rein elektrischer Dienstwagen die Kaufpreisgrenze von 40.000 auf 60.000 EUR angehoben.

Bei Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 EUR ist somit die entsprechende Bemessungsgrundlage nur zu 25 Prozent, bei Fahrzeugen mit einem Bruttolistenpreis von mehr als 60.000 EUR zu 50 Prozent anzusetzen. Alle weiteren Voraussetzungen für die Förderung bleiben unverändert.

Eine entsprechende Übersicht zu den Förderbedingungen, die auch zur Weitergabe an Ihre Kunden gestaltet wurde, erhalten Sie unter diesem Beitrag oder als Download im internen Mitgliederbereich unserer Website.

 

Download Merkblatt Dienstwagenbesteuerung

 


 

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