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ZDK begrüßt Gesetz gegen Abmahnmissbrauch Drucken

Bonn, 11. September 2020. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt das gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Damit werde dem Missbrauch des Abmahnwesens endlich ein Riegel vorgeschoben, so ein ZDK-Sprecher. Gemeinsam mit führenden Wirtschaftsverbänden hatte sich der ZDK mit Nachdruck für  eine solche Regelung eingesetzt. Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs schütze insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen, so ein ZDK-Sprecher. Zudem grenze es die finanziellen Folgen bei berechtigten Abmahnungen deutlich ein und schaffe erleichterte Voraussetzungen für Gegenansprüche bei unberechtigten Abmahnungen. Unbefriedigend sei jedoch, dass Verstöße gegen das Datenschutzrecht nicht von der wettbewerbsrechtlichen Verfolgung ausgenommen wurden und nicht allein in der Hand der Datenschutzbehörden bleiben. „Hier hoffen wir auf eine in Kürze zu erwartende Klarstellung durch den Europäischen Gerichtshof“, so der Sprecher.

 


 

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