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INNUNG aktuell: RS-Recht - BAFA Prämie für Elektrofahrzeuge Drucken

BAFA-Prämie für Elektrofahrzeuge – Kaufpreis muss in der Werbung ohne Prämienzahlung ausgewiesen werden

Das Landgericht Leipzig hat in einem aktuellen Urteil einem werbenden Händler untersagt, die möglicherweise für den Kauf eines Elektrofahrzeugs zu erzielende Umweltprämie bereits in der Werbung vom Kaufpreis abzuziehen.

Der Händler hatte in der Werbeanzeige den Kaufpreis um die möglicherweise zu erzielende Umweltprämie reduziert. In Werbeanzeigen muss jedoch der tatsächlich vom Kunden zu zahlende Endpreis angegeben werden, mögliche Preisminderungen dürfen nicht bereits im Vorhinein abgezogen werden.

Bei Fragen zum Thema steht Ihnen Ihre Kfz-Innung gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner: Susanne Tannenberger


 

 

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