INNUNG aktuell: RS BWL 41/2022 - Umweltbonus - Neue Regelungen ab 2023! |
Die Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie zum Umweltbonus schafft nun endlich Klarheit darüber, welche Regelungen ab dem neuen Jahr gelten.
Bereits ab 1. Januar 2023 gilt:
- Plug-in-Hybridfahrzeuge werden nicht mehr gefördert - Die Fördersätze für batterieelektrische Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge werden gesenkt: - Erhöhung der Mindesthaltedauer: - Anzahl der Vorhalter bei jungen Gebrauchtfahrzeugen wird geändert:
Ab 1. September 2023 gilt: - Antragsberechtigt sind nur noch Privatpersonen. Die Förderung von Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereinen entfällt.
Ab 1. Januar 2024 gilt: - Förderfähig sind nur noch batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge, deren Basislistenpreis maximal 45.000 EUR beträgt. Eine Übersicht über die aktuellen Förderbedingungen inklusive Checkliste, welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden – bei Kauf oder Leasing sowohl eines Neufahrzeugs als auch eines jungen Gebrauchten – erhalten Sie über unseren Info-Service oder als Download im internen Mitgliederbereich unserer Website.
Detaillierte Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html. Gerne steht Ihnen auch Ihre Kfz-Innung bei Fragen zur Verfügung.
Ansprechpartner: Susanne Tannenberger
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