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INNUNG aktuell: RS BWL 42/2022 - Aktuelle Themen kurz zusammengefasst Drucken




Inflationsausgleichsprämie

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Fragenkatalog veröffentlicht mit zahlreichen Praxisbeispielen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Inflationsausgleichsprämie (IAP). Vor allem auf die Behandlung der IAP im Zusammenhang mit Weihnachtsgeld wird dort eingegangen. Die FAQs finden Sie unter Bundesfinanzministerium - FAQ zur Inflationsausgleichsprämie nach § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz.



Transparenzregister – Übergangsfrist für Pflichteintrag läuft zum 31.12.2022 aus

Alle Gesellschaften bzw. Unternehmen müssen spätestens zum 1. Januar 2023 im Transparenzregister unter Angabe ihres wirtschaftlich Berechtigten eingetragen sein. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Einzelkaufleute und Vereine. Das Transparenzregister finden Sie unter https://www.transparenzregister.de/treg/de/start;jsessionid=C259A56171CC70CA633FF9D97F7D8BD4.app11?0



Elektronische Übermittlung der Entgeltabrechnungsdaten an die Rentenversicherung

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Entgeltabrechnungsdaten grundsätzlich elektronisch an die Rentenversicherung übermittelt werden. Arbeitgeber können jedoch mittels formlosen Antrag einen Verzicht auf die elektronische Übermittlung der Entgeltabrechnungsdaten an die zuständige gesetzliche Rentenversicherung stellen. Wichtig hierbei ist die Angabe der Betriebsnummer. Der Verzicht gilt für Zeiträume bis 31.12.2026.



Verpflichtender Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Der „gelbe Schein“ hat ausgedient, ab dem 1. Januar 2023 wird das Meldeverfahren zur eAU (elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) verpflichtend. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber ab diesem Termin keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen, da die Daten vom Arbeitgeber bei den Krankenkassen abgerufen werden. Die Pflicht, dem Arbeitgeber rechtzeitig die Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen, bleibt für den Arbeitnehmer jedoch weiterhin bestehen!



Verpflichtende Nutzung des BEA-Verfahrens

Wie schon im November berichtet, wird auch die bislang nur freiwillige Nutzung des BEA-Verfahren („Bescheinigungen Elektronisch Annehmen“) der Bundesagentur für Arbeit für die elektronische Übermittlung von Arbeitsbescheinigungen, welche die Arbeitsagenturen benötigten,­­ ab dem 01.01.2023 für alle Arbeitgeber verpflichtend.



Wiederanstieg des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung auf 2,6 %

Ab dem 1. Januar 2023 steigt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wieder auf 2.6 Prozent. Die auf den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2022 befristete Absenkung auf 2,4 Prozent läuft somit aus.



Erhöhung des Künstlersozialabgabesatz auf 5 %

Der seit 2018 nicht veränderte Künstlersozialabgabesatz steigt zum 1. Januar 2023 von 4,2 auf 5,0 Prozent.



Bürgergeld ersetzt Hartz IV

Zum 01.01.2023 wird das neue Bürgergeld die bisherige Grundsicherung ("Hartz IV") ersetzen. Die wichtigsten Änderungen anbei kurz zusammengefasst:

  • Der Regelsatz des neuen Bürgergelds für alleinstehende Erwachsene steigt auf monatlich 502 € (statt bisher 449 €).
  • Ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 € bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen eingeführt werden.
  • Anhebung des Vermögensfreibetrag im 1. Jahr auf 40.000 € pro Empfänger zzgl. 15.000 € pro jede weitere Person im Haushalt.
  • Beibehalten werden die Sanktionsmöglichkeiten bei Fehlverhalten schon ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs.

Änderungen in der Sozialversicherung und aktuelle Rechengrößen 2023

Eine Übersicht über die aktuellen Änderungen in der Sozialversicherung sowie zu den aktuellen Rechengrößen erhalten Sie über unseren Info-Service oder als Download im internen Mitgliederbereich unserer Website.

 

Bei Fragen zu den einzelnen Themen steht Ihnen Ihre Kfz-Innung gerne zur Verfügung!


Ansprechpartner: Susanne Tannenberger


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