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Kfz-Neuzulassung Drucken

Lange Wege müssen für die Zulassung eines Fahrzeugs nicht zurückgelegt werden. Denn die zahlreichen Formalitäten erledigt der Kfz-Meisterbetrieb auf Wunsch für seine Kunden.

Folgende Unterlagen müssen bei einer Um-, Ab- und Neuzulassung bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden:

    * Fahrzeugbrief
    * Fahrzeugschein
    * Kfz-Doppelkarte: Bestätigung über den Haftpflichtversicherungsschutz
    * Personalausweis oder Reisepass und eventuell Meldebescheinigung des einzutragenden Halters
    * Eventuell Kennzeichen bei Ummeldung
    * bei einer Zulassung auf eine Firma: Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung

Beim Anmelden von Gebrauchtwagen oder bei einer Wiederzulassung kommen folgende Dokumente hinzu:

    * Bescheinigung über Haupt- und Abgasuntersuchung
    * Kennzeichen, wenn das Fahrzeug bisher außerhalb des Kreises zugelassen war
    * Gegebenenfalls Abmelde- oder Stilllegungsbescheinigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Kraftfahrt-Bundesamt – bei Wiederzulassung eines gelöschten Fahrzeugs

Falls Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen, braucht derjenige eine Vollmacht mit der Unterschrift des Halters sowie den eigenen Personalausweis.

Wer sein bereits abgemeldetes Auto überführen will, benötigt ein so genanntes Kurzzeit-Kennzeichen. Auch hier gelten besondere Bestimmungen:

    * Kurzzeit-Nummerschilder erhalten nur Personen, die in Deutschland wohnen.
    * Das Kennzeichen gilt nur in Deutschland und nicht im Ausland.
    * Das Schild ist fünf Tage gültig und muss extra angefertigt werden. Kostenpunkt: circa acht Euro.
    * Es wird nur gegen Vorlage der Deckungskarte für eine Kurzzeitversicherung ausgestellt.
    * Das Kennzeichen enthält die Kennung der Zulassungsstelle, also zum Beispiel HH für Hamburg, oder M für München. Danach folgt die Zahlenkombination 04 und am rechten Rand gibt es einen gelb unterlegten Balken mit dem eingestanzten Datum, wann das Schild ungültig wird.

Ein rotes Nummernschild gibt es übrigens für Privatpersonen nicht mehr.

 

 

 



 

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