Vertrauensanwälte | Frisch geschult in den Kampf mit den Versicherern |
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Am 5. Juli 2024 fanden sich in der Geschäftsstelle der Kfz-Innung Niederbayern die Vertrauensanwälte der Innung ein, um sich bei Rechtsanwalt Joachim Otting, dem Experten für Unfallschadenrecht, über die neuesten Tricks und Strategien der Versicherer zu informieren.
Ein wichtiges Thema war dabei das Urteil des BGH vom 16.1. 2024 zum Werkstattrisiko, das auch eine Überarbeitung der Reparaturkostenübernahmebestätigung notwendig gemacht hatte (siehe unsere Information vom Januar).
An der grundsätzlichen Empfehlung, bei einem Unfall – auch bei einem Bagatellschaden – immer Gutachter und Rechtsanwalt hinzuziehen ändert sich nichts. Dies erspart sowohl dem geschädigten Autofahrer als auch der Werkstatt Aufwand und Nerven.
Die Vertrauensanwälte der Innung sind nun also wieder bestens vorbereitet, ausstehendes Geld vom Versicherer einzuklagen. Die aktuelle Liste unserer Vertrauensanwälte finden Sie zum Download auf unserer Homepage.
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Bereits am Vortag, den 4. Juli 2024, hatten sich Mitgliedsbetriebe in einem Seminar bei Herrn Otting über die Grundlagen und neuesten Entwicklungen bei der Unfallschadenabwicklung informiert.
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