Schluss mit M+S – Das „Alpine-Symbol“ wird zum 1. Oktober Pflicht |
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Bereits im Juni 2017 wurde durch eine Änderung in § 36 StVZO die Definition der Kennzeichnung von Winterreifen novelliert und damit der Berg mit dem Eiskristall in der Mitte auf der Reifenflanke etabliert (sog. Alpine-Symbol).
Dabei wurde folgende Frist festgesetzt:
Reifen mit M+S -Symbol, aber ohne Alpine-Symbol, dürfen ab Stichtag 1. Oktober 2024 nicht mehr bei winterlichen Straßenverhältnissen in Deutschland eingesetzt werden.
Damit läuft dieses Jahr zum Beginn der Winterreifensaison jegliche Übergangsfrist zum Fahren mit Reifen ohne „Bergkristall-Symbol“ bei winterlichen Straßenverhältnissen aus. Diese Regel gilt für Winterreifen und Ganzjahresreifen.
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Fazit: Prüfen Sie im Vorfeld der Umbereifungszeit, ob sich bei den für Kunden eingelagerten Winterrädern noch „Altlasten“ mit einer M+S-Symbolik ohne Alpine-Symbol befinden. Nehmen Sie mit diesen Kunden Kontakt auf und weisen Sie auf die Problematik hin. Zur Unterstützung stellt das Kraftfahrzeuggewerbe Bayern den Mitgliedsbetrieben einen Infoflyer zur Verfügung.
Für Fragen stehen die technischen Berater des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern gerne zur Verfügung.
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