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Wichtige Informationen bezüglich des Diesel-OBD-Prüfverfahrens für Nutzfahrzeuge Drucken

Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende wichtige Informationen dürfen wir Ihnen heute kurz mitteilen:

Angebliche Freigaben für MAN, DAF und Scania für das Pkw-Diesel- OBD-Prüfverfahren für Nutzfahrzeuge nach Richtlinie 2005/55/EG. In den letzten Tagen gibt es verschiedene Veröffentlichungen durch Messgerätehersteller bzw. Datenlieferanten

dahingehend, dass auch bei den Nutzfahrzeugherstellern MAN, DAF und Scania das Pkw-Diesel-OBD-Prüfverfahren an Nutzfahrzeugen mit Typgenehmigung nach Richtlinie 2005/55/EG angewendet werden darf.


Dies ist nicht korrekt!

 

Mit der im Verkehrsblatt Nr. 8 vom 30.04.2008 veröffentlichten AU-Richtlinie wurde den Nutzfahrzeugherstellern die Möglichkeit eröffnet, für ihre nach Richtlinie 2005/55/EG typgenehmigten Nutzfahrzeuge das OBD-Prüfverfahren für Diesel-Pkw (Nr. 3.6 der AU-Richtlinie) - fahrzeugbezogen - verbindlich vorzuschreiben. Ein so genannter „Freigabeprozess“ zwischen ZDK/Üo´s/VDA/VDIK/Messgeräteherstellern und dem Bundesministerium (BMVBS) beschreibt, wie ein Nutzfahrzeughersteller das Pkw-Diesel-OBD-Prüfverfahren für seine zu untersuchenden Nutzfahrzeuge verbindlich vorzugeben hat. Bisher wurde dieser Freigabeprozess nur für Daimler-Nutzfahrzeuge eingehalten und das Pkw-Diesel- OBD-Prüfverfahren darf unter Berücksichtigung der NOx-Herstellerliste angewendet werden. Anderslautende Informationen sind zu ignorieren.

 


Richtigstellung:

 

1. Der Freigabeprozesse stellt sicher, dass in allen Untersuchungsstellen (Technische Prüfstellen, Prüfstellen der Überwachungsorganisationen und anerkannte AU-Werkstätten) die Prüfung dieser Fahrzeuge gleichermaßen erfolgt.


2. Die AU an Nutzfahrzeugen mit einem OBD-System (außer bei Daimler-Nutzfahrzeugen) ist weiterhin als Trübungsmessung (Nr. 3.5 der AU-Richtlinie) einschließlich einer Sichtprüfung der Kontrollleuchte Motordiagnose (MIL-Lampe) durchzuführen.


Sobald weitere Nutzfahrzeughersteller/-importeure den Freigabeprozess umgesetzt haben, werden wir Sie umgehend informieren.

 

Weitere Informationen zur AU an Nutzfahrzeugen mit einem OBD-System finden Sie auf der Internetseite
www.kfz-bayern.de unter beratung-service/werkstatt-teile/hoheitliche-aufgaben/au.html, Stichwort
„AU an Nutzfahrzeugen mit OBD-System“.


Ihre Kfz-Innung

Quelle: Newsletter Juni 2010

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