Wichtige Informationen bezüglich des Diesel-OBD-Prüfverfahrens für Nutzfahrzeuge |
Sehr geehrte Damen und Herren, Angebliche Freigaben für MAN, DAF und Scania für das Pkw-Diesel- OBD-Prüfverfahren für Nutzfahrzeuge nach Richtlinie 2005/55/EG. In den letzten Tagen gibt es verschiedene Veröffentlichungen durch Messgerätehersteller bzw. Datenlieferanten dahingehend, dass auch bei den Nutzfahrzeugherstellern MAN, DAF und Scania das Pkw-Diesel-OBD-Prüfverfahren an Nutzfahrzeugen mit Typgenehmigung nach Richtlinie 2005/55/EG angewendet werden darf.
Mit der im Verkehrsblatt Nr. 8 vom 30.04.2008 veröffentlichten AU-Richtlinie wurde den Nutzfahrzeugherstellern die Möglichkeit eröffnet, für ihre nach Richtlinie 2005/55/EG typgenehmigten Nutzfahrzeuge das OBD-Prüfverfahren für Diesel-Pkw (Nr. 3.6 der AU-Richtlinie) - fahrzeugbezogen - verbindlich vorzuschreiben. Ein so genannter „Freigabeprozess“ zwischen ZDK/Üo´s/VDA/VDIK/Messgeräteherstellern und dem Bundesministerium (BMVBS) beschreibt, wie ein Nutzfahrzeughersteller das Pkw-Diesel-OBD-Prüfverfahren für seine zu untersuchenden Nutzfahrzeuge verbindlich vorzugeben hat. Bisher wurde dieser Freigabeprozess nur für Daimler-Nutzfahrzeuge eingehalten und das Pkw-Diesel- OBD-Prüfverfahren darf unter Berücksichtigung der NOx-Herstellerliste angewendet werden. Anderslautende Informationen sind zu ignorieren.
1. Der Freigabeprozesse stellt sicher, dass in allen Untersuchungsstellen (Technische Prüfstellen, Prüfstellen der Überwachungsorganisationen und anerkannte AU-Werkstätten) die Prüfung dieser Fahrzeuge gleichermaßen erfolgt.
Weitere Informationen zur AU an Nutzfahrzeugen mit einem OBD-System finden Sie auf der Internetseite
Quelle: Newsletter Juni 2010
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