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Wildunfälle: Kein Schwein gehabt Drucken

Im Herbst steht die Sonne oft tiefer und die Tage werden kürzer. Dann sind Reh, Hirsch, Schwarzkittel und Co. auf der Suche nach ihrem Winterdomizil, weil sich ihr Lebensraum ändert. Mensch und Tier kommen sich mehr denn je ins Gehege. Rund 250 000 Mal prallten sie im vergangenen Jahr zusammen. 27 Autofahrer wurden getötet und 3 000 verletzt, Hunderttausende Tiere blieben auf der Strecke. Torsten Reinwald, Sprecher des Deutschen Jagdschutz-Verbandes, nennt weitere Gründe für die Wildunfallbilanz: „Seit 1975 hat sich das Verkehrsaufkommen vervierfacht, die Wildunfälle stiegen auf das Fünffache an. Für die Vierbeiner werden auf der Nahrungssuche vor allem die ausgebauten Bundesstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften zu unüberwindbaren Barrieren.“ Verschärft wird das Crashrisiko durch die schlechte Witterung und die Zeitumstellung. Die wilden Verkehrsteilnehmer tauchen besonders in der Morgen- und Abenddämmerung an Waldrändern oder an Straßen entlang unübersichtlicher (Mais-)Felder auf.

 

„Hier und nach dem Schild „Achtung,Wildwechsel” gilt: Fernlicht einschalten – denn Tieraugen leuchten wie Rückstrahler und sind so früher zu sehen. Kommt ein Wild in Sicht, abblenden und kurz hupen, generell Fuß vom Gas und bremsbereit fahren“, rät ZDK-Sprecher Ulrich Köster. Ab Tempo 80 wird es gefährlich. Wer mit 20 km/h mehr unterwegs ist, nimmt bei einer Vollbremsung einen 25 Meter längeren Bremsweg in Kauf. Meter, auf denen die Vierbeiner schnell unter die Räder kommen oder auf der Motorhaube landen. Und das kann ordentlich krachen. Ein Wildschwein schlägt beispielsweise mit 3,5 Tonnen auf, wenn es mit einem 60 km/h schnellen Auto kollidiert. Ist ein Crash unvermeidbar, hilft nur eins: voll bremsen und das Lenkrad in Geradeausstellung festhalten. Köster: „Unkontrolliertes Ausweichen kann mit fatalen Folgen am Baum oder im Gegenverkehr enden.“ Fahrer oder Insassen sichern den Unfallort mit Warnblinklicht sowie -dreieck und ziehen das Tier mit Handschuhen an den Randstreifen. „Bitte keinen Gedanken an Rehbraten in Spätburgunder mit Petersilienwurzelpüree verschwenden. Das ist Wilderei, wird bestraft und kostet Geld”. Im Falle eines Falles alarmiert die Polizei den zuständigen Jagdpächter oder Förster und stellt eine Wildschadensbescheinigung aus – ohne die gibt es später eventuell kein Geld von der Versicherung.

 

Die Beweispflicht für den Unfall liegt beim Fahrer, daher Blut- und Haarwildspuren am Fahrzeug protokollieren und fotografieren. 09/2010 Seite 11 Wildschäden reguliert die Teilkaskoversicherung. Vorausgesetzt, am Unfall war Haarwild beteiligt. Das sind laut Bundesjagdgesetz Rehe, Hirsche, Wildschweine, Hasen oder Füchse. Einige Gesellschaften haben den Schutz gegen Aufpreis auf Haus- und Nutztiere wie Hunde, Katzen, Schafe oder Kühe erweitert.Wer mit Federvieh kollidiert, geht in der Regel leer aus. Es sei denn, der Fasan durchschlug die Windschutzscheibe. Glasschäden zahlt die Teilkasko immer. Streit mit der Versicherung ist programmiert, sollte der Fahrer beim Ausweichen im Straßengraben gelandet sein. So genannte Rettungskosten werden nur erstattet, wenn großes Wild wie Reh, Hirsch oder Schwein das Manöver rechtfertigen. Auf Nummer sicher gehen Autofahrer mit einer Vollkaskoversicherung. Sie kommt stets für den Schaden auf, stuft den Autofahrer aber bei eigenem Unfallverschulden im Schadenfreiheitsrabatt zurück.

Quelle: Pro Motor


 

 

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