2.5/2.6 Aktualisiertes Infomaterial der Berufsgenossenschaft zur Fahrzeuginstandhaltung Drucken

Da die DGUV-Regel 109-009 aktuell immer noch überarbeitet wird und deren Veröffentlichung nicht vor Ende 2019 zu erwarten ist, hat die „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ deren DGUV-Information mit der Nummer 209-007 (bisher BGI550) überarbeitet.


Dort werden Teilbereiche der obigen Regel konkretisiert und aktualisiert. Dieses Informationspapier soll bei der für den Arbeitgeber verpflichtend durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung anhand von Unfallerfahrungen unterstützen und zeigen, wie Arbeitsunfälle vermieden werden können.
Sie finden die DGUV-Information 209-007 „Fahrzeuginstandhaltung“ über den Link unserer zuständigen Berufsgenossenschaft (BGHM) hier:


https://www.bghm.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsschuetzer/Gesetze_Vorschriften/Informationen/209_007.pdf


oder alternativ über unseren Infoservice als Download.
Weitergehend stehen auch die Mitarbeiter der Kfz Innung oder die Betriebsberater des Landesverbandes für Sie in diesem Themenkreis zur Verfügung.

Info-Service: Informationspapier BGHM

Auszug aus Rundschreiben 5/2018