5.1 Bundestag beschließt zusätzliche steuerliche Entlastung für Elektro-Dienstwagen und Hybridfahrzeuge Drucken

Um die E-Mobilität weiter anzuschieben, sollen Fahrer elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge bei der Privatnutzung des Dienstwagens steuerlich entlastet werden. Dies hat der Bundestag am 8. November 2018 beschlossen. Bislang musste für die private Nutzung eines Dienstwagens ein Prozent des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat als geldwerter Vorteil versteuert werden.

 

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Auszug aus Rundschreiben 1/2019