Infobroschüre Scheinwerfereinstellplatz (April 2019) Drucken

Mit der Novellierung der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie zum Jahresende 2018 im Verkehrsblatt gab es einige Neuerungen bzw. Klarstellungen, die für Prüfstützpunkte relevant sind. So ist es beispielsweise nun möglich Teilflächen in definiert begrenztem Umfang aus der Stellfläche des Fahrzeuges auszunehmen.

Rückmeldungen aus den Betrieben in den letzten Monaten zeigten auch, dass Scheinwerfereinstellsysteme bei einer Wiederholungsmessung teilweise negativ bewertet wurde – Hintergrund hierfür waren vermutlich Unklarheiten bezüglich der möglichen Toleranzen bei der Erstmessung.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Innung oder an die technischen Betriebsberater des Landesinnungsverbandes.

 

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