Abgasuntersuchung bei Krafträdern (AUK) Drucken

Die heutige HU an Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw, Krafträdern) umfasst eine Vielzahl ver­schiedener Prüfpunkte, die von den Überwachungsinstitutionen überprüft werden müssen.

Unter anderem ist auch eine Beurteilung der Umweltbelastung (Geräusche/Abgase) für Kraftfahrzeuge im Rahmen der Haupt­untersuchung vorgeschrieben. Seit dem 01.04.2006 ist die Untersuchung der Abgase und Geräusche für zulassungspflichtige Kraft­räder mit Zwei- oder Viertaktfremdzün­dungsmotor und einem Hubraum über 50 ccm bzw. einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h vorgeschrieben. Es werden alle ent­sprechenden zwei-, drei- oder vierrädrigen Krafträder erfasst, die nach dem 1. Januar 1989 erstmals für den Straßen­verkehr zugelassen wurden.

Die regelmäßig durchzuführenden Untersuchungen im Rahmen der Hauptuntersuchung sollen die dauerhafte Einhaltung der Abgas- und Geräusch­emissionsvor­schriften über die Nutzungsdauer eines motorisierten Kraftrades gewährleisten. Im Einzelnen untergliedert sich die Untersuchung an Krafträdern in die Teil­bereiche Abgas- und Geräuschuntersuchung und erfolgt im Rahmen der Hauptuntersuchung.

Im Wesentlichen entspricht die Untersuchung der Abgase an Krafträdern (AUK) der bekannten Pkw-AU. Die positiv durchgeführte Untersuchung von den anerkannten AUK-Betrieben wird anhand eines Nachweises mit fälschungs­erschwerenden Merkmalen (Nachweis-Siegel mit Zangenprägung) dokumentiert. Dieser Nachweis muss dem HU-Prüfer für die weitere Durchführung der Hauptuntersuchung übergeben wer­den. Das Ergebnis der AUK wird dann von dem Prüfer in den HU-Untersuchungsbericht übertragen. Beide Papiere - HU-Untersuchungsbericht und AUK-Nachweis - werden nach erfolgreicher Untersuchung dem Kunden übergeben.

Damit zukünftig Kfz-Betriebe und Zweiradbetriebe die AUK durchführen können, müssen diese - wie bei der Pkw-AU - von den örtlich zuständigen Kfz-Innungen überprüft und anerkannt werden. Die Anerkennung wird erteilt, wenn die technischen Anforderungen (geeigneter Prüfraum, Prüf- und Messgeräte usw.) und die personellen Voraussetzungen (geschultes Fachpersonal) für die Unter­suchungsstelle gegeben sind.

 

Download: Bestellschein AU ab 01.10.2022