Aktuelle Themen kurz zusammengefasst Drucken

-   Förderprogramm für private Ladestationen

Erstmals werden nun auch Ladestationen an privat genutzten oder vermieteten Wohngebäuden gefördert. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 EUR pro Ladepunkt. Wichtig ist, dass der Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien stammt und die Anschaffung erst nach Erhalt der Antragsbestätigung beauftragt wird.

Weitere Informationen finden Sie unter ww.kfw.de oder im Merkblatt zur neuen Förderung, das Sie Download im internen Mitgliederbereich unserer Website erhalten.

 

-   Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragsfrist bis 31. Dezember 2020

Zum ersten Oktober wurde beschlossen, die Aussetzung der Insolvenzantragsfrist bis 31. Dezember 2020 zu verlängern. Allerdings gilt diese Verlängerung ausschließlich für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Epidemie überschuldet, aber weiterhin zahlungsfähig sind. 

 

-   Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer verlängert

Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die Fälligkeitsfrist für Einfuhrumsatzsteuer, für die ein Zahlungsaufschub bewilligt ist, um jeweils einen Monat verlängert. Gemäß einem Schreiben des BMF ist diese Regelung nunmehr ab dem am 1. Dezember 2020 beginnenden Aufschubzeitraum umzusetzen. Dies bedeutet, dass der Fälligkeitstermin für Einfuhren des Aufschubzeitraums Dezember einheitlich vom 16. Januar 2021 auf den 26. Februar 2021 verschoben wird, die Fälligkeitstermine für anschließende  Aufschubzeiträume verschieben sich entsprechend.

 

Download Merkblatt "Ladestationen für Elektroautos - Wohngebäude"