Förderung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der notwendigen Ladeinfrastruktur für kommunale und gewerbliche Flotten Drucken

Die Förderrichtlinie Elektromobilität des BMVI wurde bis 2025 verlängert. Im ersten Förderaufruf können Gewerbetreibende und Kommunen bis zum 31.03.2021 Anträge über die innerhalb der nächsten 12 Monate geplante Anschaffung von Elektrofahrzeugen und dazugehöriger Ladeinfrastruktur einreichen. Es werden dabei Investitionsmehrausgaben für Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor bezuschusst. Der Umweltbonus ist kumulierbar und wird bei der Berechnung der Investitionsmehrausgaben berücksichtigt. Der gesamte Förderanspruch muss mindestens 9.000 Euro netto betragen, damit ein Antrag bewilligt werden kann.

Die Höhe des Investitionszuschusses richtet sich nach dem Antragsteller:

  • Wirtschaftlich tätige Unternehmen erhalten einen Zuschuss bis zu 40 Prozent der Investitionsmehrausgaben.
  • Mittlere und kleine Unternehmen können einen Bonus von 10 Prozent bzw. 20 Prozent erhalten, wenn sie eine KMU-Erklärung einreichen.
  • Für Kommunen und kommunale Unternehmen gilt eine Förderquote von 90 Prozent.

Weitere Informationen können der Webseite des Projektträgers https://www.ptj.de/projektfoerderung/elektromobilitaet-bmvi/invest entnommen werden.

 

Über unseren Info-Service internen Mitgliederbereich unserer Homepage erhalten Sie den Förderaufruf und eine Excel-Datei zur Ermittlung der förderfähigen Ausgaben.