Doppelprüfung von AU-Geräten wird abgeschafft Drucken

Bayerns Verkehrsministerin Schreyer, Wirtschaftsminister Aiwanger und Präsident Vetterl: „Großer gemeinsamer Erfolg für Bürokratieabbau!“


Die sogenannte Doppelprüfung, also die Eichung als auch Kalibrierung von Messgeräten für die Abgasuntersuchung (AU) bei Kraftfahrzeugen, wird abgeschafft. Das hat der Bundesrat beschlossen – und damit eine langjährige Forderung des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes und der bayerischen Staatsregierung erfüllt. Künftig entfällt dabei die zeit- und kostenintensive doppelte Prüfung der Messgeräte, wovon allein in Bayern über 6.000 anerkannte AU-Betriebe profitieren. Die Kosten verringern sich so in jedem Betrieb von rund 350 auf rund 180 Euro. Das macht allein in Bayern eine Ersparnis von rund einer Million Euro im Jahr aus.


„Das bayerische Kraftfahrzeuggewerbe mit seinen sieben Innungen hat sich über Jahre hinweg gemeinsam mit der bayerischen Staatsregierung dafür eingesetzt, dass die sogenannte Doppelprüfung abgeschafft wird, weil sie unsere Betriebe viel Geld, Zeit und auch Nerven gekostet hat. Dass der Bundesrat jetzt das Ende beschlossen hat, ist ein großer gemeinsamer Erfolg im Interesse unserer mittelständischen Kfz-Innungsbetriebe. Daher bedanken wir uns bei der bayerischen Staatsregierung für die Unterstützung“, sagte Albert Vetterl, Präsident und Landesinnungsmeister des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes.


„Die Abgasuntersuchung ist ein wesentlicher Bestandteil für umweltschonende Mobilität. Jetzt werden bundesweit die Rahmenbedingungen für die ausführenden Betriebe endlich einfacher. Daran haben wir von Bayern aus schon lange gemeinsam gearbeitet“, sagte Kerstin Schreyer, bayerische Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr.


„Wir versuchten Bundes- und Länderministerien im Dialog für den bayerischen Weg mit Argumenten zu gewinnen und überzeugen. Ein langer Atem für das erfolgreiche Votum der Länder war notwendig“, sagte Hubert Aiwanger, MdL, bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.


Nach dem Beschluss des Bundesrats muss die Eich- und Messverordnung nun entsprechend angepasst werden. Damit entfällt künftig für die beiden für die AU vorgeschriebenen Messgeräte jeweils die Eichung – was neben einer finanziellen Ersparnis vor allem auch eine große organisatorische Entlastung der AU-Betriebe bedeutet, da die doppelte Terminfindung, Dokumentation etc. wegfällt.