forex trading logo

Suchen

Anmeldung



Fernwartung

 

Download TeamViewer QS

Home Technik Abgasuntersuchung bei Krafträdern (AUK)
Abgasuntersuchung bei Krafträdern (AUK) Drucken

Die heutige HU an Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw, Krafträdern) umfasst eine Vielzahl ver­schiedener Prüfpunkte, die von den Überwachungsinstitutionen überprüft werden müssen.

Unter anderem ist auch eine Beurteilung der Umweltbelastung (Geräusche/Abgase) für Kraftfahrzeuge im Rahmen der Haupt­untersuchung vorgeschrieben. Seit dem 01.04.2006 ist die Untersuchung der Abgase und Geräusche für zulassungspflichtige Kraft­räder mit Zwei- oder Viertaktfremdzün­dungsmotor und einem Hubraum über 50 ccm bzw. einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h vorgeschrieben. Es werden alle ent­sprechenden zwei-, drei- oder vierrädrigen Krafträder erfasst, die nach dem 1. Januar 1989 erstmals für den Straßen­verkehr zugelassen wurden.

Die regelmäßig durchzuführenden Untersuchungen im Rahmen der Hauptuntersuchung sollen die dauerhafte Einhaltung der Abgas- und Geräusch­emissionsvor­schriften über die Nutzungsdauer eines motorisierten Kraftrades gewährleisten. Im Einzelnen untergliedert sich die Untersuchung an Krafträdern in die Teil­bereiche Abgas- und Geräuschuntersuchung und erfolgt im Rahmen der Hauptuntersuchung.

Im Wesentlichen entspricht die Untersuchung der Abgase an Krafträdern (AUK) der bekannten Pkw-AU. Die positiv durchgeführte Untersuchung von den anerkannten AUK-Betrieben wird anhand eines Nachweises mit fälschungs­erschwerenden Merkmalen (Nachweis-Siegel mit Zangenprägung) dokumentiert. Dieser Nachweis muss dem HU-Prüfer für die weitere Durchführung der Hauptuntersuchung übergeben wer­den. Das Ergebnis der AUK wird dann von dem Prüfer in den HU-Untersuchungsbericht übertragen. Beide Papiere - HU-Untersuchungsbericht und AUK-Nachweis - werden nach erfolgreicher Untersuchung dem Kunden übergeben.

Damit zukünftig Kfz-Betriebe und Zweiradbetriebe die AUK durchführen können, müssen diese - wie bei der Pkw-AU - von den örtlich zuständigen Kfz-Innungen überprüft und anerkannt werden. Die Anerkennung wird erteilt, wenn die technischen Anforderungen (geeigneter Prüfraum, Prüf- und Messgeräte usw.) und die personellen Voraussetzungen (geschultes Fachpersonal) für die Unter­suchungsstelle gegeben sind.

 

Download: Bestellschein AU ab 01.10.2022

 


 

          Banner Azubi-Kampagne           Logo Kfz-Gewerbe