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Prüfstützpunkte (PSP) Drucken

Die Überprüfung von Prüfstützpunkten

Überprüfung von Prüfstützpunkten für § 29 StVZO (Hauptuntersuchung)


Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie hat die Überwachung von Prüfstützpunkten, die durch Überwachungsorganisationen anerkannt wurden, auf den Landesinnungsverband des bayerischen KFZ-Techniker-Handwerks und die Kfz-Innungen nach Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVZO) übertragen. Damit sind wir gemäß StVZO verpflichtet, alle Prüfstützpunkte in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Die Kosten hierfür tragen die durch die Überwachungsorganisationen anerkannten Werkstätten.

Die Überwachungsorganisationen melden die Adressen ihrer Untersuchungsstellen an
die Kfz-Innung.

Sind die Voraussetzungen für einen Prüfstützpunkt erfüllt, erhält der Betrieb ein Zertifikat. Bei der erstmaligen Überprüfung durch die Kfz-Innung erhalten Innungsmitglieder das Schild „Anerkannter Prüfstützpunkt für § 29 StVZO Hauptuntersuchung“.

Selbstverständlich können sich alle Werkstätten mit Fragen zur Überprüfung von Prüfstützpunkten und allen anderen für Kfz-Betriebe wichtigen Themen an ihre Kfz-Innung wenden.

 


 

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