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2.1 Aktuelle Informationen zur Scheinwerfereinstellung in Werkstätten Drucken

In den vergangen Monaten wurden in der Fachpresse verstärkt Informationen zu Neuerungen bei Scheinwerfereinstellgeräten veröffentlicht. Zeitgleich verschärften verschiedene Fahrzeughersteller die Anforderungen an die Betriebsausstattung in diesem Themenbereich. Hintergrund ist die anstehende Novellierung der HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie in diesem Jahr. Damit die Kfz-Betriebe ausreichend Zeit haben, ihre örtlichen Gegebenheiten diesbezüglich anzupassen, und um bei Neu- oder Umbauten bestmögliche Planungssicherheit zu bieten, haben wir die Informationen aufbereitet und zusammengestellt.

Für die Umsetzung der Richtlinie in Prüfstützpunkten ist aktuell der Zeitraum zwischen Mitte 2014 bis Mitte 2016 für Neu- bzw. Bestandsbetriebe angedacht. Gerade im Hinblick auf den im Herbst wieder anstehenden Lichttest und unter Berücksichtigung der Neuerungen in der Scheinwerfertechnologie empfehlen wir, schon heute das Augenmerk auf dieses Thema zu richten, um den Kunden gegenüber professionelle Dienstleistung zu demonstrieren.

Fehlerquellen bei der Lichtmessung sind häufig:

•    Falscher Reifendruck
•    Beladung des Fahrzeugs fehlt (Fahrersitz mit 75 kg belastet)
•    Mängel an der Leuchtweitenregulierung
•    Nichtbeachten der Herstellervorgaben (z.B. Tankinhalt, höhenverstellbares Fahrwerk)
•    Verschmutzte Scheinwerfer, Risse im Glas, Kondenswasser, rostige Reflektoren
•    Prüfplatz des Fahrzeugs uneben
•    Stellplatz des Lichteinstellgerätes uneben
•    Fehlerhafte Ausrichtung des Lichttesters zum Kfz

Ein Hilfsblatt zur Ausrüstung von Betriebsbereichen zur Scheinwerfereinstellung erhalten Sie über unseren Info-Service oder als Download im internen Mitgliederbereich unserer Homepage.

Sobald die neue Richtlinie veröffentlicht wird, erhalten Sie dazu weitere Informationen über das Innungsrundschreiben bzw. über die für Innungsmitglieder kostenfreie CD der bayerischen Kfz-Innungen zu Technischen Informationen aus dem Verkehrsblatt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Kfz-Innung.

 

Info-Service: Scheinwerfereinstellgerät

Auszug aus Rundschreiben 2/2014


 

 

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