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3.5 Der gesetzliche Mindestlohn und seine Auswirkungen auf das Kfz-Gewerbe Niederbayern Drucken

alt   Michael Krammer, der Obermeister der Kfz-Innung Niederbayern äußert sich zum Thema Mindestlohn und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die rund 820 Kfz-Meisterbetriebe der Kfz-Innung.



Der zum 1. Januar 2015 eingeführte Mindestlohn von 8,50 € ist in aller Munde. Wirkt sich diese neue Regelung auch auf das Kfz-Gewerbe Niederbayern aus?

Krammer: „Das Kfz-Gewerbe ist ein fester Bestandteil des niederbayerischen Handwerks, mit rund 12000 Mitarbeitern in den Autohäusern und Werkstätten.
Viele Betriebe orientieren sich bei der Lohnfindung an dem Tarifvertrag für das bayerische Kfz-Gewerbe, auch wenn dieser nicht allgemein verbindlich ist. Mit über 12,00 € in der untersten Vergütungsgruppe des Tarifvertrages liegt das Kfz-Gewerbe deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn und ist dadurch nur wenig betroffen. Lediglich bei sogenannten Mini-Jobs kann es zu Berührungen mit dem Mindestlohn kommen.“

Wie sieht das Kfz-Gewerbe Niederbayern die Einführung des Mindestlohns?

Krammer: „Grundsätzlich wertet der Mindestlohn die betroffenen Arbeiten in unserem Handwerk auf. Auch für die Motivation der betroffenen Mitarbeiter sind diese Gehaltsanpassungen förderlich. Mit motivierten Mitarbeitern erhöht sich auch die Arbeitsqualität sowie der Service für den Kunden.“

Wo sieht das Kfz-Gewerbe Niederbayern Hürden bzw. Probleme im Umgang mit dem Mindestlohn?

Krammer: Durch den Mindestlohn befürchten wir einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand für die Kfz-Betriebe. Speziell die unnötigen Dokumentationspflichten sind unserer Branche ein Dorn im Auge. Arbeitgeber müssen für alle Mini-Jobs täglich die genauen Arbeitszeiten erfassen und die Daten für mindestens zwei Jahre aufbewahren. Nicht jeder Betrieb hat die Möglichkeit kostspielige digitale Zeiterfassungssysteme, wie in der Industrie üblich, einzuführen. Dieser Verwaltungsaufwand muss von der Politik reichlich überdacht werden.“

In welchen Bereichen werden die vom Mindestlohn betroffenen Mini-Jobber im Kfz-Betrieb eingesetzt?

Krammer: „Mini Jobber werden in unterschiedlichen Bereichen eines Kfz-Betriebes eingesetzt. Diese arbeiten in Tankstellen, führen Hol- und Bring Services durch, sind als Reinigungskräfte beschäftigt, oder helfen als Rentner in verschiedenen Tätigkeiten im Kfz-Betrieb aus. Durch die Dokumentationspflichten entsteht für die Betriebe ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand.“

Wie unterstützt die Innung Kfz-Betriebe im Umgang mit dem Mindestlohn?

Krammer: „Die Kfz-Innung steht ihren Mitgliedern bei Fragen rund um den Mindestlohn beratend zur Seite. Die Innung bietet ihren Mitgliedern Werkzeuge zur Vereinfachung der täglichen Arbeit. Dazu gehören Musterarbeitsverträge, in denen Arbeitszeiten genau festgelegt und dokumentiert werden können, oder auch unterschiedlichste Informationsmaterialen zum Thema Mindestlohn. Außerdem wollen wir die Mitgliedsbetriebe auf den im März stattfindenden Bezirksveranstaltungen zu diesem Thema weiter sensibilisieren.“

Was fordert das Kfz-Gewerbe Niederbayern gegenüber der Politik beim Thema Mindestlohn?

Krammer: „Immer häufiger hört man in den Medien, dass die Politik beim Thema Dokumentationspflicht auf einen Bürokratieabbau drängt. Wir hoffen, dass wir zum Zeitpunkt unserer Bezirksversammlungen unseren Mitgliedern schon über eine Vereinfachung der Dokumentationspflichten berichten können.
Auch wenn unsere Branche nur wenig Berührung mit dem Mindestlohn hat, appellieren wir nochmals an die Politik, diesen unnötigen bürokratischen Ballast deutlich zu reduzieren.“

Auszug aus Rundschreiben 1/2015


 

 

 

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