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1.3 Änderungen im Förderprogramm für Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs für 2019 Drucken

Wie bereits in den letzten Jahren stellt die Bundesregierung auch 2019 Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs Fördergelder im Rahmen des De-minimis-Förderprogramms zur Verfügung. Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr mit Nutzfahrzeugen ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht betreiben, können über das Förderprogramm im Zeitraum vom 7. Januar bis 30. September 2019 eine Maximalförderung von bis zu 33.000 EUR erhalten. Beispiele für geförderte Maßnahmen im Rahmen des Programms sind:

• Diebstahlwarnanlagen,
• Wegfahrsperren,
• abschließbare Deichsel- und Kupplungssicherungen,
• Siebeinsätze in den Tanks,
• schnittfeste Gitterplanen,
• zusätzliche Sperren für das Lenkrad und/oder den Schalthebel,
• Satellitenortungstechnik (GPS) in den Fahrzeugen, die bei einer ungewöhnlichen Routenabweichung, einer außerplanmäßigen Öffnung des Frachtraums oder der Abkopplung des Aufliegers in der Zentrale Alarm schlägt,
• Transponder (z.B. RFID) an Paletten und anderen Frachtbehältern sowie direkt am Transportgut,
• Kofferaufbauten mit Hartschale, um das Transportgut vor Planenschlitzern zu schützen,
• sog. „Panic-Button“, durch deren Betätigung in Gefahrensituationen die Polizei und/oder die Zentrale benachrichtigt werden,
• die Einrichtung von Windleitkörpern, Luftleitblechen, Seiten- und/oder Unterbodenverkleidungen, Heckeinzügen am Auflieger oder LKW-Aufbau,
• die Installation von Dieselpartikelfiltern mit unmittelbarem Fahrzeugbezug,
• Klimaanlagen,
• Bord-Kühlschränke,
• ergonomische Sitze,
• Standheizungen für Fahrerhäuser,
• zertifizierte Schlafliegensysteme,
• fest eingebaute Freisprecheinrichtungen (nicht Mobilfunkgeräte),
• Stauklappen im Fahrerhaus (Inneneinrichtung)
• usw.

Weitere Details sowie alle dazugehörigen Richtlinien und Übersichten erhalten Sie über unseren Info-Service oder als Download im internen Mitgliederbereich unserer Webseite.

Sprechen Sie den in Frage kommenden Kundenstamm gezielt an und nutzen Sie in Verkaufsgesprächen die Möglichkeit, auf die Vorteile des Förderprogramms hinzuweisen.

 

Auszug aus dem Rundschreiben 02/2019


 

 

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