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Der Lockdown in Niederbayern |
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Sehr geehrte Mitgliedsbetriebe,
wie Sie mit Sicherheit bereits wissen, trat am 11.01.2021 eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Diese beinhaltet auch eine wesentliche Neuerung für den Kfz-Bereich: Probefahrten sind, natürlich unter der Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln, wieder erlaubt! ACHTUNG: Neu ist, dass eine Probefahrt nicht ohne die vorherige Kontaktaufnahme zwischen Kunde und Kfz-Betrieb erfolgen darf. Das heißt, dass entweder bereits das Fahrzeug vom Kunden (online oder telefonisch) gekauft wurde ODER vor der Probefahrt Vorbereitungen zum Kaufvertrag erfolgten, wie beispielsweise ein telefonisches Beratungsgespräch. Der Kaufvertrag muss in diesem Fall aber noch nicht abgeschlossen worden sein. Eine Probefahrt oder (direkter) Verkauf vor Ort ohne vorangegangen Kontakt ist weiterhin nicht zulässig.
Was ist noch neu? Die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften ist unter den Voraussetzungen Mindestabstand, FFP2 Maske sowie die Vermeidung von Kundenansammlungen (zB durch die Vereinbarung von Einzelterminen) zulässig. Das bedeutet: Gekaufte Fahrzeuge dürfen vom Kunden nun auch bei Ihnen abgeholt werden
Was gilt für die Abschlussprüfungen? Die Prüfungen werden unter den vorgegebenen Hygienevorschriften weiterhin durchgeführt. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass sich die Situation kurzfristig ändern kann.
UPDATE 14.01.2021: FFP2-Maskenpflicht ab dem 18.01.2021 nur für Kunden!
UPDATE 18.01.2021: WAS GILT BEI CLICK & COLLECT? Es besteht FFP2-Maskenpflicht für Kunden und Begleitpersonen sowie Mund-Nasen-Bedeckung für das Personal. Im Schutz- und Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster (oder Abholung nach vorheriger Terminvereinbarung) vermeiden. Die Bereitstellung von Waren zur Abholung darf nur an einem entsprechenden Abholschalter oder ganz außerhalb des Ladengeschäfts stattfinden; die Verkaufsräume als solche dürfen nicht für die abholende Kundschaft geöffnet werden.
Achtung: Probefahrten sind unter Beachtung Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken für Personal und Kunden möglich. Im Schutz- und Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die eine Ansammlung von Kunden etwa durch gestaffelte Zeitfenster vermeiden. Kunde und Verkäufer sollten nicht gleichzeitig im Fahrzeug sitzen. Das Fahrzeug sollte nach jeder Probefahrt desinfiziert und gelüftet werden.
Sie haben Fragen? Gerne steht Ihnen Frau Pietschmann telefonisch (08731 – 37 37 18) oder per Mail (
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) zur Verfügung.
Öffnungszeiten der ZulassungsstellenDer erneute Lockdown führt, wie bereits das erste Herunterfahren im Frühjahr, zu einer erneut sehr unübersichtlichen Situation hinsichtlich der Öffnungszeiten der Zulassungsstellen. Um Ihnen auch diesmal den ganzheitlichen Überblick zu geben, wurde eine neue Übersicht aufgebaut, die wieder regelmäßig mit aktuellen Informationen gefüttert wird. Die täglich aktualisierte Übersicht finden Sie unter diesem Link: https://www2.kroschke.de/info/zulassungsstellen
Die wichtigsten Fragestellungen zu den Themen Arbeitsrecht, Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten sowie Kurzarbeit beantworten unsere Materialien:
Sie haben weitere Fragen? Frau Pietschmann von der Kfz-Innung Niederbayern hilft Ihnen gerne: Tel.: 08731 - 37 37 18 Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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