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INNUNGaktuell: RS RECHT - Höchstgeschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifen Drucken

 Rundschreiben RECHT 47/2022 – Höchstgeschwindigkeitsaufkleber bei Winterreifen

 

§ 36 Absatz StVZO schreibt vor, dass bei Verwendung von Reifen für winterliche Wetterverhältnisse durch ein Schild oder einen Aufkleber bzw. durch eine Anzeige im Blickfeld des Fahrers angegeben oder angezeigt wird, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs überschreitet.

Die Nichteinhaltung ist bußgeldpflichtig.

Im Rahmen eines Reifenwechsels empfehlen wir daher, den Kunden auf diesen Umstand hinzuweisen oder einen korrekten Aufkleber selbst anzubringen.


Ansprechpartner: Dirk Weinzierl

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