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Verkehrsblattverlautbarung zum Übergangsverfahren für Partikelzähler
mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 168/2022 vom 18.10.2022 werden unter anderem die Regelungen zur Einführung der Messung der Partikelanzahl-konzentration (PN-Messung) für Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor ab der Emissionsklasse Euro 6/Euro VI (Pkw, Nutzfahrzeuge) neu festgelegt. Dies erfolgt durch eine Anpassung der AU-Richtlinie von 2014 mit letztem Änderungsstand von April 2021. Folgende wesentlichen Änderungen wurden darin festgeschrieben: • Aussetzung des Fixtermins 01.01.2023 zu verpflichtenden Einführung der Partikelzählung. • Verbindliche Anwendung der Partikelzählung bei Dieselfahrzeugen der Emissionsklasse Euro6/VI, sobald eine ausreichende Verfügbarkeit der entsprechenden Messgeräte in den Untersuchungsstellen (Prüfstellen und Werkstätten) vorhanden ist. • Der für die Partikelzählung vorgeschriebene Geräteleitfaden 6 kann bei allen Abgasuntersuchungsarten jetzt schon verwendet werden, muss aber nicht. • Bis zur Einführung der Partikelzählung hat die Trübungsmessung Bestand (=Opazimeter). Für Betriebe mit einer AU-Anerkennung ergeben sich hierdurch im 1. Halbjahr 2023 folgende Szenarien: Ich/Wir machen die AU zukünftig auch an Dieselfahrzeugen mit EURO 6/ EURO VI
Aktuell: • Mein vorhandener Opazimeter hat die Genauigkeitsklasse 0,1 m-1 Ab Zieldatum 01.07.2023 oder früher • Eigener Partikelzähler ist da, • Im Verkehrsblatt wurde die Einführung der Partikelzählung für die AU als verpflichtende Messung veröffentlicht.
Ich/wir machen die AU zukünftig nur an Dieselfahrzeugen bis Euro5/V
Aktuell: • Mein vorhandener Opazimeter hat die Genauigkeitsklasse 0,1 m-1 / 0,3 m-1 Ab Zieldatum 01.07.2023 oder früher • Ich habe keinen Partikelzähler bestellt Fazit: Die Partikelzählung kommt als notwendige Prüfung für Euro6-Dieselfahrzeuge in 2023 und eine rechtzeitige Entscheidung bezüglich der Geräteanschaffung ist anzustreben. Wir halten Sie über die aktuellen Informationen in diesem Bereich kurzfristig auf dem Laufenden und die Mitarbeiter der Kfz-Innung sowie die Technischen Betriebsberater des Landesinnungsverbandes stehen gerne bei Fragen zur Verfügung. Die aktualisierte AU-Richtlinie ist für Sie im Mitgliederbereich unserer Webseite verfügbar.
Viele Grüße Ihre Kfz-Innung Niederbayern |