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Pressemitteilung des ZDK | ZDK sieht Data Act positiv und drängt auf sektorspezifische Regelung Drucken

Brüssel, 10. November 2023. Das EU-Datengesetz, der Data Act, ist gestern im Plenum des Europäischen Parlaments final angenommen worden. Damit wird klar geregelt, dass der Dateninhaber die Entscheidungshoheit darüber hat, für wen die Daten seiner vernetzten Geräte zugänglich sind. Auf Basis des Data Acts soll ein neues datenbasiertes Ökosystem geschaffen werden, das einen einfachen Zugang zu hochwertigen Daten ermöglicht und datenbasierte Dienstleistungen vereinfachen soll.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt diese Entscheidung: „Der Data Act bringt große Chancen für unsere Unternehmen und ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas auf dem internationalen Markt", so ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel. „Allerdings ist der Data Act nicht spezifisch genug, weil er keine einheitlichen Pflichten zur Freigabe von definierten Daten aus dem Auto und den sicheren Zugriff auf die Dateninfrastruktur im Auto regelt.

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Gleiche Wettbewerbsbedingungen im Interesse des Verbrauchers können auf dieser Basis nicht entstehen. Deswegen brauchen wir ergänzend weiterhin dringend eine für den automobilen Sektor spezifische Regelung zum Zugang zu Fahrzeug-Daten, -Funktionen und -Ressourcen, um die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der europäischen Automobilwirtschaft zu gewährleisten. Dazu gehören auch die rund 40.000 Autohäuser, Kfz-Betriebe und Werkstätten mit ihren 475.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Jetzt ist die EU-Kommission am Zug, diese sektorale Regelung sehr schnell zu veröffentlichen. Wir werden dieses Thema über unsere Brüsseler und Berliner Kanäle auch weiterhin intensiv positionieren, um eine gute Lösung für die Zukunftssicherung unserer Betriebe zu erreichen.“ 


Pressemitteilung des ZDK als PDF


 

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