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Home News Novelle StVZO und „Mängelschleife“: Kfz-Gewerbe Bayern setzt sich für Erhalt der Handwerksrollenpflicht für PSP ein
Novelle StVZO und „Mängelschleife“: Kfz-Gewerbe Bayern setzt sich für Erhalt der Handwerksrollenpflicht für PSP ein Drucken

Das Kraftfahrzeuggewerbe Bayern setzt sich für eine Anpassung der geplanten Novelle der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ein. Der aktuelle Entwurf des Bundesjustizministeriums sieht mit Hinblick auf die Prüfstützpunkte (PSP) nämlich vor, dass die Handwerksrolleneintragung für PSP sowie die sogenannte „Mängelschleife“ im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) künftig wegfallen sollen.

Die Folgen wären gravierend, sowohl für Autofahrende als auch für Kfz-Werkstätten – die in der Regel als PSP fungieren: Bisher kann der Prüfer die neue HU-Plakette zuteilen, wenn ein gravierender Mangel durch eine Reparatur behoben wird, während er noch vor Ort ist. Eine erneute Vorführung des Fahrzeugs zur HU an einem Folgetag ist dann nicht nötig. Ohne die „Mängelschleife“ müssten Autobesitzer künftig aber ein zweites Mal den Wagen vorführen, was zeitlichen und finanziellen Mehraufwand bedeutet.

Gleichzeitig würden die Kfz-Werkstätten gravierend benachteiligt werden: Da die geplante Novelle der StVZO eine ununterbrochene HU vorsieht, würde sich daraus ergeben, dass die Kfz-Werkstatt – also ein Meisterbetrieb nach der Handwerksordnung – nicht mehr an der HU beteiligt wäre und eine Handwerksrolleneintragung als Anforderungskriterium für Prüfstützpunkte nicht mehr eine zwingende Voraussetzung wäre.

 

 

 

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Rudolf Angerer (stv. Landesinnungsmeister), Martina Engelhardt-Kopf (CSU) und Albert Vetterl (Präsident Kraftfahrzeuggewerbe Bayern)

„Der Plan der Bundesregierung, die Handwerksrollenpflicht für Prüfstützpunkte zu beseitigen, öffnet Tür und Tor für Schwarzarbeit. Denn natürlich muss davon ausgegangen werden, dass die Betreiber von Prüfstützpunkten auch ohne die fachliche Eignung und rechtlich erforderliche Handwerksrolleneintragung die Mängelbeseitigung zur Auftragsakquise nutzen.“ Darauf haben Albert Vetterl, Präsident und Landesinnungsmeister des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern, sowie Rudolf Angerer, stv. Landesinnungsmeister, in einem persönlichen Gespräch mit der Bundestagsabgeordneten Martina Englhardt-Kopf (CSU) hingewiesen und ein entsprechendes Positionspapier des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern übergeben.

Die Verkehrspolitikerin (Wahlkreis Schwandorf/Opf.) bedankte sich bei dem Gespräch in den Räumen der Kfz-Innung Oberpfalz/Kreis Kelheim in Regensburg „für die wichtigen Hinweise“ und sagte ihre Unterstützung zu. „Besonders aufgrund der Rechtsförmlichkeitsprüfung, die im Bundesjustizministerium liegt, und vielen technischen Details, gestaltet sich das Verfahren sehr langwierig“, sagte Englhardt-Kopf. Umso wichtiger seien die Hinweise des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes. „Noch ist alles offen und wir als CDU/CSU im Bundestag bleiben dran.“

In einem weiteren Gespräch konnten Stefan Brandl, Geschäftsführer der Kfz-Innung Oberpfalz/Kreis Kelheim, und Dirk Weinzierl, Geschäftsführer des Kraftfahrzeuggewerbes Bayern, die Problematik dem Verkehrspolitiker Ulrich Lange, MdB, schildern.

Auch der Obermeister der Kfz-Innung Niederbayern, Michael Krammer, bekräftigt die Bedeutung einer Anpassung für die Autofahrenden, aber natürlich auch für die Kfz-Betriebe.


 

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