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Pressemitteilung des ZDK | Recht auf Reparatur fördert fairen Wettbewerb Drucken

Brüssel, 23. April 2024. Das Europäische Parlament hat heute den Bericht zum Recht auf Reparatur angenommen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt diese Entscheidung grundsätzlich. Wichtig war für den Verband, dass dem Kfz-Gewerbe kein verbindliches Reparaturformular auferlegt wurde, da dies zu einer erhöhten Bürokratiebelastung für die Betriebe geführt hätte, ohne den Kundinnen und Kunden einen Mehrwert zu bieten.

„Die Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein bedeutender Fortschritt für die Verbraucher und die gesamte Automobilindustrie", kommentiert Dr. Kurt-Christian Scheel, Hauptgeschäftsführer des ZDK. "Sie ebnet den Weg für mehr Transparenz und Fairness beim Zugang zu Reparaturinformationen und -tools, was sowohl den Verbrauchern als auch den Werkstätten zugutekommen wird."

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Besonders problematisch sind nach wie vor Softwarehindernisse, die den Zugang zu Fahrzeugdaten für Werkstätten erschweren. Diese Software-Hürden behindern nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere kleinerer Betriebe, sondern gefährden auch die Wahlfreiheit der Verbraucher und verhindern innovative Lösungen für die Instandhaltung und Reparatur von Fahrzeugen.

Der ZDK fordert daher die Europäische Kommission dringend auf, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Problem anzugehen. Eine sektorspezifische Regelung zu Fahrzeugdaten ist unerlässlich, um faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten und die Interessen der Verbraucher zu schützen.


 

 

 

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